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Betreiber dieser Website ist

TBS
Total Band Service 

Ulrich Schwartau

Motzener Straße 11
12277 Berlin
Germany

Tel 030 300 99 373
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VT-ID: DE135613770
Finanzamt Berlin Tempelhof

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner 
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

2. Inanspruchnahme 
von Geräten und technischen Einrichtungen 

a) Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau nach Zweckdienlichkeit bestimmt. 
b) Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau, Motzener Strasse 11 in 12277 Berlin. 
c) Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. 
d) Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen- und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung der  Firma TotalBandService Ulrich Schwartau.

3. Aufbewahrung 
Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommener Gegenstände werden von der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Ermessen verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Gegenstände obliegt dem Kunden.Die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.

4. Inanspruchnahme von Arbeitskräften 
a) Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau entsteht zwischen der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag. 
b) Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau wird die Arbeitgeberposition der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau nicht berührt. Die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt.

5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung 
a) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, und zwar auch dann, wenn der Transport von der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau durchgeführt wird. 
b) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, der  Firma TotalBandService Ulrich Schwartau von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. 
c) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. 
d) Der Kunde haftet der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlaß der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder an sonstigen Aufnahmeorten aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfaßt auch Folge- und Ausfallschäden, die der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist der  Firma TotalBandService Ulrich Schwartau gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. 
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau gegeben ist, ist die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau berechtigt, den Kunden mit den anteiligen Versicherungskosten zu belasten. 
f) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben und garantiert, daß er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau hergeleiteten Ansprüchen Dritter wird der Kunde die  Firma TotalBandService Ulrich Schwartau freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

6. Haftung der Firma TBS Ulrich Schwartau
a) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen. 
b) Die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte 
c) Sofern die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau durch nicht von ihr zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz,. Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Betriebseinrichtungen und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen nach Treu und Glauben wirtschaftlich zumutbar ist. 
d) In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau folgendes: 
I. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. 
II. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). 
e) Ist eine durch die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau unter Ausschluß weitergehender Ansprüche - nach ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern. Die Haftung für Mängelfolge - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.

7. Rücktritt vom Vertrag 
Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurücktreten.

8. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt 
a) Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau 
b) Leistungen und Lieferungen der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau werden grundsätzlich täglich erfaßt und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.

9. Zahlung 
Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau zu leisten, und zwar so, daß die Firma TotalBandService Ulrich Schwartau den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% über Bundesbankdiskont berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

10. Übertragung von Rechten und Pflichten 
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau geschlossenen Verträgen ist unzulässig.

11. Sonstige Bedingungen 
a) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. 
b) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort 
a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma TotalBandService Ulrich Schwartau und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin vereinbart.